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Aktuell
Eröffnung 17. September
Solaranlage des Monats
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Seit dem 17. September begrüßen wir Sie gerne in unseren neuen Geschäftsräumen.
Wir zeigen Ihnen in unserer Ausstellung einen Querschnitt durch die moderne Heizungstechnik. Unserem Pelletskessel können Sie dabei auch bei der Arbeit zusehen.
Im ruhigen Besprechungsraum entwickeln wir mit Ihnen Ihr persönliches Heizkosten-Sparkonzept.


Erneuerbare Energien
Neue Förderkonditionen bei der Förderung erneuerbarer Energien aus dem Marktanreizprogramm in Kraft.
Am 15. März 2011 sind neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft getreten. Speziell bei thermischen Solaranlagen sind die Fördersätze für 2011 deutlich verbessert worden; wobei die Anhebung bis zum Jahresende befristet ist. Nur bei einer Antragstellung vor dem 30. Dezember 2011 (Tag des Antragseingangs beim BAFA) können Sie diese erhöhte Förderung in Anspruch nehmen.
Solarkollektoren
- Befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 €/m² bis 30.12.2011, danach beträgt die Förderung wieder 90 €/m². (Solaranlagen zur reinen Warmwasserbereitung werden nicht gefördert)
- Der Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) beträgt 600€ bis zum 30.12.2011, danach 500€.
- Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 € bis zum 30.12.2011, danach 500 €.
Biomasseanlagen
- Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Es können nur Anträge für Scheitholzvergaserkessel gestellt werden, die besonders geringe Staubemissionen nachweisen können. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 €.
- Die bisherigen Förderungen für Pelletöfen mit Wassertasche mit 1.000 €, Pelletkessel mit 2.000 € bzw. 2.500 € bei Kesseln mit Pufferspeicher und Holzhackschnitzelanlagen mit 1.000 € bleiben unverändert.
Wärmepumpen
- Die technischen Anforderungen wurden überarbeitet. Unter anderem wurden die geforderten Jahresarbeitszahlen reduziert. Ab sofort gilt: Sole/Wasser-Wärmepumpen und Wasser/Wasser-Wärmepumpen müssen Mindesjahresarbeitszahlen von 3,8 (bei Wohngebäuden) bzw. 4,0 (bei Nichtwohngebäuden) erreichen. Bei Luft/Wasser-Wärmepumpen ist eine Jahresarbeitszahl von 3,5 Fördervoraussetzung, bei gasbetriebenen Wärmepumpen 1,3.
- Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten. Die Förderung liegt zwischen 2.400 € in Einfamilienhäusern bis hin zu 11.400 € bei Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 100 kW.
Wie bisher, bleibt die direkte Förderung Bestandsgebäuden vorbehalten; Neubauten (Bauantrag ab 2009) sind von der Förderung aus dem Marktanreizprogramm ausgeschlossen.
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